Unter der Überschrift "Auch Bordelle sollen Ausbildungsplatzabgabe entrichten" meldete die dpa am 2. Mai 2004, 05:07 Uhr, daß einem "Spiegel"-Bericht zufolge auch Bordellbetreiber die geplante Ausbildungsplatzabgabe zahlen sollten, wenn sie nicht genügend Lehrstellen etwa für – na, wen wohl? Kellner [mask.!] oder kaufmännische Angestellte anbieten. Auf diese Regelung sollen sich die Koalitionsfraktionen verständigt haben, nachdem einige grüne Abgeordnete zuvor eine Ausnahme für Bordelle verlangt hätten, berichtete das Nachrichtenmagazin. Das federführende Bildungsministerium wollte zu dem Bericht nicht Stellung nehmen.
Political correct, wie wir nun mal sind, fragen wir: 1. Was ist mit den KellnerInnen? Und 2. Wenn schon der Beruf der LiebesdienerIn ein anerkannter Beruf ist, wo bleibt da die kammerbegleitete dreijährige Lehrzeit?