Verbuddelt ein Hund ein Gebiß, das er im Badezimmer eines Dritten entwendet hat, so muß die Haftpflichtversicherung des Halters die Prothese ersetzen, vorausgesetzt daß die Zähne auch nach intensivem Suchen sowohl des Zahnlosen wie des noch Bezähnten nicht mehr auftauchen. (Entscheidung des Landgerichts Hannover, Az.: 18 S 86/04)
Na also!