Der Wurf mit einem angebissenen Döner auf eine Mitarbeiterin einer Dönerbude, weil die Kundin geschmacklich nicht zufrieden ist, stellt keinen Angriff auf die menschliche Würde und Ehre dar, entschied das Amtsgericht München (AZ.: 154 C 26660/07), so die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Ausgabe 3/2009, dritte Umschlagseite.
Worauf sich dem juristisch Interessierten einige Fragen stellen. Zum Beispiel: Traf das Geschoß oder ging es fehl? Was wäre gewesen, wenn ein Käufer auf die Verkäuferin bzw. eine Kundin auf einen Verkäufer gezielt hätte? Gilt der Freischuß nur für den Stadtkreis München? Was ist mit sonstigen fliegenden Nahrungsmitteln wie beispielsweise Weißwürsten? (Sind letztere apriori schon exkulpiert, weil die Biegung die Gefahr eines Bumerangeffekts mit erhöhter Gefährdung des Werfers impliziert?)